Der Verein

Angler werden bei uns im Verein...

 

Aufnahmebedingungen/Mitglieder
Der Verein besteht aus:

1) Mitgliedern
2) Ehrenmitgliedern


Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich zur
Einhaltung der Satzung verpflichtet und den Angelsport
waidgerecht ausüben will.Minderjährige, die Mitglied im Verein werden wollen, benötigen die
schriftliche Zustimmung des gestzlichen Vertreters und müssen den
Besitz der Grundstufe im Schwimmen sowie einen gültigen
Fischereischein nachweisen.Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Angeln nur in Begleitung eines
volljährigen Angelberechtigungsinhabers zulässig. Ehrenmitglieder werden durch den Verein benannt beziehungsweise dazu berufen.

Sie haben das Recht:

a) an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
b) die vorhandenen Einrichtungen zu nutzen.

Die Mitgliedschaft im ASV Drömlingstor 1978 bedeutet
gleichzeitig die Mitgliedschaft im LAV Sachsen-Anhalt e.V. im DAV e.V.

Die Aufnahme als Mitglied im ASV Drömlingstor 1978
geschieht durch den Vorstand. Die Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge, Arbeitsdienststunden u.a. richten
sich nach der Finanzordnung. Alle Beiträge, Umlagen usw. sind bei der Jahreshauptversammlung zu entrichten und nachzuweisen.
Durch die Verantwortlichen des Vorstandes ist das Mitgliedsbuch vorzubereiten
und gegen Unterschrift auszuhändigen.
Die Aufnahme kann verschoben werden, wenn auf Grund der Anzahl der Mitglieder ein zeitweiliger Aufnahmestop
beschlossen worden ist. Bei der Aufnahme hat der Betreffende anwesend zu sein.
Eine Aufnahme ohne Anwesenheit ist nicht möglich und nicht statthaft.

 

Aufnahmegebühren:

 

Bitte beim Vorstand erfragen...